Einpflanz Service

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Garten Planung schöner Haus-Gärten vom Profi

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Schauen Sie bei uns vorbei und schildern Sie uns Ihre Pläne, wir freuen uns auf Sie!

Bepflanzungsvorschlag:

Die Pflanzenqualität allein ist nicht alles, für ein erfolgreiches An- und Weiterwachsen ist das fachgerechte Einpflanzen von grosser Bedeutung. Nutzen Sie daher unseren Einpflanzservice,
Einen Persönlichen und auf Ihre Wünsche angepassten Bepflanzungsvorschlag erarbeiten wir unter Berücksichtigung Ihrer Individuellen Gegebenheiten, in einem persöhnlichen Beratungsgespräch in unserer Baumschule kostenlos. Wenn möglich stellen Sie uns einen Situationsplan Ihrer Wohnparzelle zur Verfügung, ev. dazu das eine oder andere Photo.


Pflanzservice:
in den Kantonen BL, BS AG, SO, ZH
Unser geschultes Fachpersonal übernehmen sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Neupflanzung bezw. Ersatzpflanzung, exkl. Bodenvorbereitung.


Der für eine Bepflanzung kalkulierter Preis setzt einen normal grabbaren Boden (Bodenklasse 3 und 4) voraus, der ein einfaches Ausheben von Pfostenlöchern ermöglicht. Wenn diese Bodenbeschaffenheit nicht gegeben ist, oder dies während der Montage sichtbar wird (z.B. Fels, Steine, Beton, Wurzeln, gefrorener Boden), hat der Käufer den dadurch bedingten Zeitmehraufwand mit einem Stundensatz in Höhe von CHF 78,00 inkl. gesetzliche MwSt. sowie den Materialmehraufwand und Auslagenaufwand zu erstatten. Gleiches gilt, wenn die Pflanzfläche erhebliche Steigungen bzw. Gefälle (d.h. über 15% Neigung) enthält und/oder wenn die Pflanzfläche aus anderen Gründen nicht unmittelbar mit dem LKW erreicht werden kann.

Bestände pflegen: zurückschneiden, Früchte und Samen entfernen, Nicht selber kompostieren; Schnittgut über Grünabfuhr oder Kehrichtabfuhr entsorgen.

Art. 5 Freisetzungsverordnung / www.infoflora.ch Neophyten


Verbotsliste Anhang 2, FrSV Achtung Diese Pflanze kann Unkontrolliert die Natur gefährden, Darf nur unter Kontrolle im Siedlungsgebiet angepflanzt werden

Bestände pflegen: zurückschneiden, Früchte und Samen entfernen, Nicht selber kompostieren; Schnittgut über Grünabfuhr oder Kehrichtabfuhr entsorgen.

Art. 5 Freisetzungsverordnung / www.infoflora.ch Neophyten


Verbotsliste Anhang 2, FrSV

Pflanzservice: für die Regionen

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